ErwGr. 4

REG_2023_2631 · über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 8. Juli 2021 einen Klima-Fahrplan verabschiedet, um Klimawandelerwägungen noch stärker in ihren geldpolitischen Rahmen sowie in ihre Tätigkeiten in den Bereichen Offenlegung, Risikobewertung, Sicherheitenrahmen und Ankäufe von Vermögenswerten von Unternehmen einzubeziehen. Die vorliegende Verordnung kann sich in diesem Zusammenhang als nützlich erweisen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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