ErwGr. 21

REG_2023_2631 · über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Die Anleger sollten alle erforderlichen Informationen erhalten, um die Verwendung der Erlöse europäischer grüner Anleihen bewerten und solche Anleihen miteinander vergleichen zu können. Zu diesem Zweck sollten spezifische und standardisierte Offenlegungspflichten festgelegt werden, die transparent machen, wie der Emittent den Anleiheerlös für zulässige Anlagegüter, Ausgaben und finanzielle Vermögenswerte zu verwenden gedenkt und wie die Erlöse tatsächlich verwendet werden. Diese Transparenz lässt sich am besten durch Informationsblätter zu europäischen grünen Anleihen und durch Allokationsberichte erreichen. Um die Vergleichbarkeit europäischer grüner Anleihen zu erhöhen und das Auffinden der einschlägigen Informationen zu erleichtern, sollten Vorlagen für die Offenlegung solcher Informationen festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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