ErwGr. 23

REG_2023_2631 · über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Die Anleger sollten kosteneffizient auf verlässliche Informationen über europäische grüne Anleihen zugreifen können. Die Emittenten europäischer grüner Anleihen sollten daher einen unabhängigen externen Prüfer damit beauftragen, eine Voremissionsprüfung des Informationsblatts zu europäischen grünen Anleihen und eine Nachemissionsprüfung der jährlichen Allokationsberichte zu europäischen grünen Anleihen zu erstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 23 REG_2023_2631 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 23 REG_2023_2631 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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