ErwGr. 25

REG_2023_2631 · über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen nach der vorliegenden Verordnung sollten externe Prüfer eine unabhängige Stellungnahme dazu abgeben, ob der Emittent die Taxonomieanforderungen erfüllt. Bei der Beurteilung der Erfüllung quantitativer Kriterien sollten externe Prüfer prüfen, ob zukunftsbezogene Schätzungen auf plausiblen Annahmen beruhen, wobei keine Ergebnisse garantiert werden können. Bei der Beurteilung der Erfüllung qualitativer Kriterien sollten externe Prüfer prüfen, ob geeignete Verfahren und Sorgfaltspflichtregelungen vorhanden sind, mit denen Risiken und andere Probleme, die sich im Zusammenhang mit diesen Kriterien ergeben könnten, bewertet, gemindert und ausgeräumt werden sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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