Art. 3

REG_2023_2674 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates hinsichtlich der Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe

Um sicherzustellen, dass das Verzeichnis der FSDN-Gebiete auf Antrag eines Mitgliedstaats aktualisiert werden kann, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 19a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs I hinsichtlich des nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselten Verzeichnisses der FSDN-Gebiete zu erlassen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.01.2024

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