ErwGr. 18

REG_2023_2674 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates hinsichtlich der Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe

Die FSDN-Daten sollten sich auf die landwirtschaftliche Tätigkeit und die direkt mit den Betrieben verbundene sonstige Erwerbstätigkeit beziehen, damit alle relevanten Aspekte der Tätigkeiten von Betrieben erfasst werden können. Auch Tätigkeiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe sollten als notwendiger Indikator für die generelle Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit des Betriebs berücksichtigt werden. In diesem Fall sollte die Granularität der zusammengestellten Daten streng auf das für die Analyse der Bedeutung der Tätigkeiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe im Vergleich zu landwirtschaftlichen Tätigkeiten erforderliche Maß begrenzt werden. Bei der Aufstellung der Betriebsbögen sollten keine Daten zu privaten Vermögenswerten berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.01.2024

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