ErwGr. 16

REG_2023_2674 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates hinsichtlich der Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe

Das FSDN sollte sich auf eine freiwillige Teilnahme stützen. In Anbetracht der Tatsache, dass in manchen Mitgliedstaaten Probleme bezüglich der Teilnahme von Betrieben am FSDN auftreten, sollten die Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit haben, einzelstaatliche Vorschriften zu erlassen, um dieses Problem zu lösen, ohne Sanktionen gegen die Landwirte zu verhängen. Die Mitgliedstaaten sollten Landwirte darin bestärken, am FSDN teilzunehmen, indem sie auf Anreize zurückgreifen, die sie in einem spezifischen Plan festlegen sollten. Diese Anreize könnten unter anderem die Form von finanziellen Beiträgen, Feedback zur Leistung des Betriebs oder Beratung auf der Grundlage von FSDN-Informationen annehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.01.2024

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