ErwGr. 17

REG_2023_2674 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates hinsichtlich der Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe

Die Umstellung vom INLB auf das FSDN sollte den Vergleich von Daten des Buchführungsbetriebs mit aggregierten Daten ermöglichen, wenn die Daten mehrere Buchführungsbetriebe repräsentieren und in Form regionaler, nationaler, unionsweiter oder branchenbezogener Durchschnittswerte vorliegen. Was die Buchführungsdaten betrifft, bildet die Buchführung der Betriebe die wichtigste Quelle für jede Bewertung ihrer Einkommenslage und für die Untersuchung ihrer betriebswirtschaftlichen Verhältnisse. Die regionalen, nationalen, unionsweiten oder branchenbezogenen Durchschnittswerte sollten auch auf Ebene der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, um das Wissen über die Lage der Landwirtschaft zu verbessern. Die erhobenen Daten sollten auch dazu verwendet werden können, Landwirten bessere maßgeschneiderte Beratungsdienste anzubieten und Feedback zu geben, wie sie die Bewirtschaftung der Betriebe erleichtern und deren Nachhaltigkeit verbessern können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.01.2024

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