ErwGr. 5

REG_2023_2675 · über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer

In der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 24. Oktober 1970 verabschiedeten Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen heißt es, dass die internationalen Beziehungen im Einklang mit den Grundsätzen der souveränen Gleichheit und der Nichtintervention zu gestalten sind. In dieser Erklärung ist ebenfalls festgelegt, dass ein Staat im Zusammenhang mit dem Grundsatz, wonach nicht in Angelegenheiten eingegriffen werden darf, die zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, keine wirtschaftlichen, politischen oder sonstigen Maßnahmen gegen einen anderen Staat anwenden oder ihre Anwendung begünstigen darf, um von ihm die Unterordnung bei der Ausübung seiner souveränen Rechte zu erlangen oder von ihm Vorteile irgendwelcher Art zu erwirken, was dem Völkergewohnheitsrecht Rechnung trägt und somit in den Beziehungen zwischen Drittländern einerseits und der Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits verbindlich ist. Darüber hinaus kommen die Regeln des Völkergewohnheitsrechts über die Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen in den Artikeln der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen über die Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen (ARSIWA) zum Tragen, die im Jahr 2001 von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen auf ihrer 53. Tagung angenommen und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 56/83 zur Kenntnis genommen wurden. Diese Regeln sind in den Beziehungen zwischen Drittländern einerseits und der Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits verbindlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.12.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 5 REG_2023_2675 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 5 REG_2023_2675 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.