ErwGr. 13

REG_2023_2720 · zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum von 2024-2026

Im Interesse einer effizienten Verwaltung der Zollkontingente sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, die für ihre tatsächlichen Einfuhrmengen erforderlichen Ziehungen auf die Kontingentsmengen vorzunehmen. Da dieses Verwaltungsverfahren eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission voraussetzt, sollte die Kommission überwachen können, in welchem Umfang die Zollkontingente in Anspruch genommen werden, und die Mitgliedstaaten entsprechend informieren —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2023

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