Art. 13 – Jahresbericht

REG_2023_2833 · zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Roten Thun (Thunnus thynnus) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 640/2010

(1)Jedes Jahr übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 15. August für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Vorjahres einen Bericht, der die in Anhang 6 der ICCAT-Empfehlung 18-13 festgelegten Angaben enthält.
(2)Zur Erfüllung der jährlichen Berichterstattungspflichten gemäß Absatz 1 sind die aus dem eBCD-System generierten Berichte zu verwenden. Die Mitgliedstaaten machen in ihren Jahresberichten auch die in Anhang 6 der ICCAT-Empfehlung 18-13 festgelegten Angaben, die nicht aus dem eBCD-System generiert werden können.
(3)Die Kommission erstellt auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemäß den Absätzen 1 und 2 erhaltenen Informationen den Jahresbericht der Union und übermittelt diesen bis zum 15. September eines jeden Jahres dem ICCAT-Sekretariat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 13 REG_2023_2833 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 13 REG_2023_2833 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.