Art. 19 – Umgang mit Informationen

REG_2023_2841 · zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

(1)Die Einrichtungen der Union und das CERT-EU kommen der Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gemäß Artikel 339 AEUV oder gleichwertigen geltenden Rahmenregelungen nach.
(2)Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) gilt hinsichtlich der Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die sich im Besitz des CERT-EU befinden, einschließlich der in jener Verordnung festgelegten Pflicht zur Anhörung anderer Einrichtungen der Union oder gegebenenfalls der Mitgliedstaaten, wenn eine Anfrage deren Dokumente betrifft.
(3)Der Umgang der Einrichtungen der Union und des CERT-EU mit Informationen erfolgt im Einklang mit den geltenden Vorschriften über die Informationssicherheit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 19 REG_2023_2841 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 19 REG_2023_2841 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.