Art. 4 – Verarbeitung personenbezogener Daten

REG_2023_2841 · zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

(1)Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung durch das CERT-EU, den gemäß Artikel 10 eingerichteten Interinstitutionellen Cybersicherheitsbeirat oder Einrichtungen der Union erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725.
(2)Das CERT-EU, der gemäß Artikel 10 eingerichtete Interinstitutionelle Cybersicherheitsbeirat und die Einrichtungen der Union verarbeiten und tauschen personenbezogene Daten nur insoweit aus, als dies für die Wahrnehmung der Aufgaben oder die Erfüllung der Pflichten gemäß dieser Verordnung erforderlich ist, und ausschließlich zu diesem Zweck.
(3)Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 gilt als aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g der genannten Verordnung erforderlich. Diese Daten dürfen nur in dem Umfang verarbeitet werden, der für die Umsetzung der in den Artikeln 6 und 8 genannten Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement, die Bereitstellung von Diensten durch das CERT-EU gemäß Artikel 13, den Austausch spezifischer Informationen über Sicherheitsvorfälle gemäß Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 18 Absatz 3, den Informationsaustausch gemäß Artikel 20, die Meldepflichten gemäß Artikel 21, die Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle gemäß Artikel 22 und die Bewältigung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle gemäß Artikel 23 dieser Verordnung erforderlich ist. Wenn die Einrichtungen der Union und das CERT-EU als Verantwortliche fungieren, ergreifen sie technische Maßnahmen, um die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten für andere Zwecke zu verhindern, und sie sehen geeignete und spezifische Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte und Interessen der betroffenen Personen vor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2023_2841 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2023_2841 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.