ErwGr. 1

REG_2023_2841 · zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Im digitalen Zeitalter ist die Informations- und Kommunikationstechnik der Grundstein einer offenen, effizienten und unabhängigen europäischen Verwaltung. Die Cybersicherheitsrisiken werden durch die Weiterentwicklung der Technologie und die zunehmende Komplexität und Vernetzung digitaler Systeme verstärkt, wodurch die Einrichtungen der Union anfälliger für Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle werden, was die Aufrechterhaltung ihres Dienstbetriebs und ihre Fähigkeit zur Sicherung ihrer Daten gefährdet. Während die zunehmende Inanspruchnahme von Cloud-Diensten, die allgegenwärtige Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (im Folgenden „IKT“), der hohe Digitalisierungsgrad, Telearbeit sowie die sich weiterentwickelnde Technologie und Konnektivität zentrale Merkmale aller Tätigkeiten der Einrichtungen der Union sind, wird der digitalen Resilienz noch nicht ausreichend Rechnung getragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2023

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