ErwGr. 2

REG_2023_2841 · zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Die Cyberbedrohungslange, mit der die Einrichtungen der Union konfrontiert sind, entwickelt sich ständig weiter. Die Taktiken, Techniken und Verfahren, die von den Verursachern der Bedrohungen eingesetzt werden, entwickeln sich ständig weiter, während die wesentlichen Motive für solche Angriffe weitgehend unverändert bleiben — vom Diebstahl wertvoller vertraulicher Informationen über Gewinnerzielung, Manipulation der öffentlichen Meinung bis hin zur Schwächung der digitalen Infrastruktur. Das Tempo, in dem die Verursacher der Bedrohungen ihre Cyberangriffe durchführen, nimmt weiter zu, während ihre Operationen zunehmend ausgefeilt und automatisiert und auf exponierte Angriffsflächen ausgerichtet sind, immer weiter expandieren und rasch Schwachstellen ausnutzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2023

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