ErwGr. 111

REG_2023_2842 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle

Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie für einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 in Bezug auf folgende Aspekte sorgen kann:
Fanglizenzen und Fangerlaubnisse;
die Markierung und Identifizierung von Fischereifahrzeugen, Fanggeräten und Hilfsbooten;
technische Anforderungen an Schiffsüberwachungssysteme und deren Merkmale;
die Toleranzspanne;
Umrechnungskoeffizienten zur Umrechnung des Gewichts von gelagertem oder verarbeitetem Fisch in Lebendgewicht;
den Inhalt der Schiffspositionsdaten und den Inhalt und das Format, die Vorschriften für das Ausfüllen sowie die digitale Aufzeichnung und Übermittlung der Fischereilogbücher, Umlade- und Anlandeerklärungen;
Anforderungen an REM-Systeme und deren technische Spezifikationen, einschließlich CCTV, Bestimmung der Flottensegmente und Verarbeitung der Daten derartiger Systeme;
das Format für die Übermittlung der Fangaufzeichnungen und der Daten über den Fischereiaufwand an die Kommission;
den Ausgleich bei Nachteilen für einen Mitgliedstaat;
die Überprüfung der Maschinenleistung und der Tonnage der Fangschiffe sowie Überprüfung von Typ, Anzahl und Merkmalen des Fanggeräts;
technische Anforderungen an die Systeme für die kontinuierliche Überwachung der Maschinenleistung und deren Merkmale;
die Zertifizierung der Maschinenleistung;
Vorschriften über Fangmeldungen für die Fischerei ohne Schiff;
für die Freizeitfischerei die Liste der Arten, Bestände oder Bestandsgruppen, für die die Vorschriften über die Registrierung, Aufzeichnung und Meldung gelten, die Übermittlung von Fangdaten und die Kennzeichnung von Fanggeräten;
Stichprobenpläne, Kontrollpläne und gemeinsame Kontrollprogramme für das Wiegen;
Wiegeverfahren, Wiegeaufzeichnungen und Wiegesysteme;
Durchführungsbestimmungen für Übernahmeerklärungen und Transportdokumente;
Überwachungs- und Inspektionsberichte;
den Betrieb der Datenbank für Inspektions- und Überwachungsberichte;
die Festsetzung der Höhe von Quotenabzügen und -zuschlägen im Falle von Ausgleichsmaßnahmen;
die Durchführung des Punktesystems für Lizenzinhaber und Kapitäne;
spezifische Kontroll- und Inspektionsprogramme;
den Zugang zu Daten und Austausch von Daten;
die Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten und
die Amtshilfe.
Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (24) ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

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