ErwGr. 12

REG_2023_435 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG

Ein Mitgliedstaat sollte sein REPowerEU-Kapitel in Form eines Addendums zu seinen Aufbau- und Resilienzplänen einreichen. Ein REPowerEU-Kapitel sollte eine Erläuterung dazu enthalten, inwiefern die darin enthaltenen Maßnahmen mit den Bemühungen des betreffenden Mitgliedstaats um Verwirklichung der REPowerEU-Ziele im Einklang stehen, wobei die in den bereits angenommenen Durchführungsbeschlüssen des Rates enthaltenen Maßnahmen zu berücksichtigen sind, sowie eine Erläuterung des Gesamtbeitrags, den diese Maßnahmen und andere nationale und von der Union finanzierte ergänzende oder flankierende Maßnahmen zu den REPowerEU-Zielen leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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