ErwGr. 19

REG_2023_435 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG

Der Aufbau- und Resilienzplan, einschließlich der REPowerEU-Kapitel, sollte dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen, einschließlich derjenigen länderspezifischen Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters 2022 angenommen werden und sich unter anderem auf die für die Mitgliedstaaten bestehenden Herausforderungen im Energiebereich beziehen, wirksam anzugehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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