ErwGr. 32

REG_2023_435 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG

Mit der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates (13) wird ein befristeter Solidaritätsbeitrag für Unternehmen und Betriebsstätten der Union mit Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich eingeführt, der in allen Mitgliedstaaten gilt. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, einen Teil der Einnahmen aus diesem befristeten Beitrag zu verwenden, um Synergien und Komplementaritäten mit den Reformen und Investitionen in ihren REPowerEU-Kapiteln in kohärenter Weise zu fördern, um Maßnahmen zu finanzieren, die auf nationaler Ebene im Einklang mit den REPowerEU-Zielen durchgeführt werden sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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