ErwGr. 17

REG_2023_588 · zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027

Damit die Satellitenkommunikationskapazitäten der Union ausgebaut werden, sollte die Programminfrastruktur auf jene Infrastruktur gestützt sein, die für die Zwecke der GOVSATCOM-Komponente entwickelt wurde, und diese Infrastruktur integrieren und ergänzen. Insbesondere sollte die Bodeninfrastruktur des Programms auf die GOVSATCOM-Plattformen gestützt sein, die schrittweise auf der Grundlage des Nutzerbedarfs durch andere Ressourcen des Bodensegments erweitert werden, einschließlich derjenigen der Mitgliedstaaten, die bereit sind, auf der Grundlage operativer und sicherheitsrelevanter Anforderungen einen zusätzlichen Beitrag zu leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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