ErwGr. 21

REG_2023_606 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen

Die Vorschriften für ELTIF sind für professionelle Anleger und Kleinanleger nahezu identisch; dies gilt auch für die Vorschriften über den Einsatz von Hebelfinanzierung, über die Diversifizierung von Vermögenswerten und die Zusammensetzung der Portfolios, über Obergrenzen bezüglich der Konzentration und über die Begrenzung der zulässigen Vermögenswerte und Investitionen. Dennoch weisen professionelle Anleger und Kleinanleger Unterschiede in Bezug auf den Anlagehorizont, die Risikotoleranz und den Investitionsbedarf auf sowie unterschiedliche Fähigkeiten, Investitionsmöglichkeiten zu analysieren. Professionelle Anleger besitzen tatsächlich eine höhere Risikotoleranz als Kleinanleger, sind in der Lage, Investitionsmöglichkeiten gründlich zu analysieren und Sorgfaltsprüfungen von Vermögenswerten und deren Bewertung durchzuführen, und könnten aufgrund ihrer Eigenschaften und Tätigkeiten andere Renditeziele verfolgen als Kleinanleger. Gleichwohl und aufgrund der nahezu identischen Vorschriften und des daraus resultierenden großen Verwaltungsaufwands sowie der damit verbundenen hohen Kosten für ELTIF, die für professionelle Anleger bestimmt sind, sind Vermögensverwalter bislang eher zurückhaltend, wenn es darum geht, professionellen Anlegern maßgeschneiderte Produkte anzubieten. Daher sollten für ELTIF, die ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden, besondere Vorschriften festgelegt werden, insbesondere in Bezug auf die Diversifizierung und Zusammensetzung des betreffenden Portfolios, die Obergrenzen bezüglich der Konzentration und die Barkreditaufnahme.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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