ErwGr. 20

REG_2023_606 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen

Um Interessenkonflikten vorzubeugen, nicht unter handelsüblichen Bedingungen stattfindende Transaktionen zu vermeiden und eine solide Unternehmensführung zu gewährleisten, ist es Mitarbeitern des Verwalters von ELTIF sowie von Unternehmen, die derselben Gruppe wie der Verwalter von ELTIF angehören, gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 nicht gestattet, in diesen ELTIF zu investieren oder gemeinsam mit dem ELTIF in denselben Vermögenswert zu investieren. Es ist jedoch gängige Marktpraxis, dass von Mitarbeitern eines Verwalters von ELTIF und anderer verbundener Unternehmen derselben Gruppe, die neben dem Verwalter von ELTIF Koinvestitionen tätigen — wozu auch Portfolioverwalter und die für die wichtigsten finanziellen und operativen Entscheidungen des Verwalters von ELTIF verantwortlichen leitenden Mitarbeiter zählen, — aufgrund der Art ihres Vermögensverwaltungsmandats häufig verlangt bzw. erwartet wird, dass sie Koinvestitionen in denselben Fonds oder denselben Vermögenswert tätigen, damit gleiche finanzielle Anreize für diese Mitarbeiter und für Anleger bestehen. Daher sollte festgelegt werden, dass Mitarbeiter eines Verwalters von ELTIF oder von Unternehmen derselben Gruppe durch die Bestimmungen über Interessenkonflikte nicht daran gehindert werden sollten, im eigenen Namen in diesen ELTIF zu koinvestieren und gemeinsam mit dem ELTIF in denselben Vermögenswert zu investieren. Um einen wirksamen Anlegerschutz zu gewährleisten, sollten Verwalter von ELTIF bei derartigen Koinvestitionen durch Mitarbeiter organisatorische und administrative Vorkehrungen treffen, um Interessenkonflikte zu erkennen, zu verhindern, zu steuern und zu beobachten und um sicherzustellen, dass derartige Interessenkonflikte in angemessener Weise offengelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 20 REG_2023_606 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 20 REG_2023_606 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.