Art. 4 – Allgemeines Verbot der gezielten Fischerei auf SBF

REG_2023_675 · zur Festlegung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun

Die gezielte Fischerei auf SBF durch Fischereifahrzeuge der Union ist verboten. SBF, der an Bord von Fischereifahrzeugen der Union behalten wird, wird ausschließlich als Beifang angerechnet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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