Art. 7 – Fangmarkierungsformular

REG_2023_675 · zur Festlegung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun

(1)Sind von Fischereifahrzeugen der Union gefangene SBF-Beifänge für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr bestimmt, so ist so schnell wie möglich nach der Entnahme jedes einzelnen SBF ein Fangmarkierungsformular auszufüllen. Vor dem Einfrieren des SBF sind Längen- und Gewichtsmessungen durchzuführen.
(2)Können die Länge und das Gewicht des SBF an Bord des Fischereifahrzeugs nicht korrekt gemessen werden, so sind die Messungen und das Ausfüllen des entsprechenden Fangmarkierungsformulars zum Zeitpunkt der Umladung und in jedem Fall vor jedem weiteren Transfer des SBF vorzunehmen.
(3)Die Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union übermitteln den Behörden der Flaggenmitgliedstaaten die ausgefüllten Fangmarkierungsformulare. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vierteljährlich die Angaben in den Fangmarkierungsformularen. Die Kommission leitet diese Informationen unverzüglich an das Sekretariat weiter.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 7 REG_2023_675 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 7 REG_2023_675 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.