ErwGr. 27

REG_2023_839 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/841 hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Vereinfachung der Berichterstattungs- und Compliance-Vorschriften und der Festlegung der Zielvorgaben der Mitgliedstaaten für 2030 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 hinsichtlich der Verbesserung der Überwachung, der Berichterstattung, der Verfolgung der Fortschritte und der Überprüfung

Im Hinblick auf die Festlegung des Zielpfads in den einzelnen Mitgliedstaaten im Zeitraum von 2026 bis 2029 sollte die Kommission eine umfassende Überprüfung vornehmen, um die Daten aus den Treibhausgasinventaren für die Jahre 2021, 2022 und 2023 zu überprüfen. Zu diesem Zweck sollte zusätzlich zu den umfassenden Überprüfungen, die die Kommission in den Jahren 2027 und 2032 gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) 2018/1999 durchzuführen hat, im Jahr 2025 eine weitere umfassende Überprüfung durchgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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