ErwGr. 12

REG_2023_915 · über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006

Die in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 in der geänderten Fassung festgelegten Höchstgehalte sollten in der vorliegenden Verordnung beibehalten werden. Angesichts der Erfahrungen, die mit der genannten Verordnung gemacht wurden, sowie zur Verbesserung der Verständlichkeit der Vorschriften ist es geboten, einerseits die Verwendung zu vieler Fußnoten zu vermeiden und andererseits die Verweise auf Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) für die Begriffsbestimmungen der Kategorien auszubauen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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