ErwGr. 13

REG_2023_915 · über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006

In Anbetracht der Erfahrungen, die mit der genannten Verordnung gemacht wurden, sowie zur einheitlichen Durchsetzung der Höchstgehalte ist es ebenso geboten, klarzustellen, dass in den Fällen, in denen Höchstgehalte für mehrere Stoffe (Summe der Konzentrationen) festgesetzt werden, Konzentrationsuntergrenzen (lower bound) verwendet werden sollten, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes festgelegt ist; außerdem sollte klargestellt werden, für welche Teile von Krebstieren die Höchstgehalte gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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