Art. 25 – Technische Protokolle

REG_2023_969 · zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

(1)eu-LISA stellt sicher, dass über jeden Zugriff auf das zentrale Informationssystem und alle Datenverarbeitungsvorgänge darin ein technisches Protokoll gemäß Absatz 2 angefertigt wird.
(2)Die technischen Protokolle enthalten folgende Angaben: a) das Datum, die Zeitzone und den genauen Zeitpunkt des Zugriffs auf das zentrale Informationssystem; b) die Kennung jedes einzelnen Nutzers der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen, der auf das zentrale Informationssystem zugegriffen hat; c) das Datum, die Zeitzone und die Zugriffszeit jedes von jedem einzelnen Nutzer der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen ausgelösten Vorgangs; d) den von jedem einzelnen Nutzer der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen ausgelösten Vorgang. Die technischen Protokolle werden durch geeignete technische Maßnahmen vor Änderungen und unbefugtem Zugriff geschützt. Die technischen Protokolle werden drei Jahre lang oder, solange dies für den Abschluss bereits eingeleiteter Überwachungsverfahren erforderlich ist, aufbewahrt.
(3)Auf Antrag stellt eu-LISA die technischen Protokolle den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die an einer bestimmten GEG teilgenommen haben, ohne ungebührliche Verzögerung zur Verfügung.
(4)Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die für die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden auf Antrag Zugang zu den technischen Protokollen.
(5)Im Rahmen seiner Zuständigkeiten und zur Erfüllung seiner Aufsichtspflichten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 erhält der Europäische Datenschutzbeauftragte auf Antrag Zugang zu den technischen Protokollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 25 REG_2023_969 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 25 REG_2023_969 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.