Art. 13 – Informationspflichten

REG_2024_1028 · über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

(1)Die Mitgliedstaaten erstellen folgende Listen, stellen sie über die einheitlichen digitalen Zugangsstellen zur Verfügung und aktualisieren sie regelmäßig: a) für die Zwecke von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 8 die Liste der Gebiete, in denen in ihrem Hoheitsgebiet ein Registrierungsverfahren gilt; b) für die Zwecke von Artikel 9 Absatz 1die Liste der Gebiete, für die die zuständigen Behörden Daten von Anbietern von Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften angefordert haben.
(2)Die zuständigen Behörden fördern in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die Sensibilisierung für die Rechte und Pflichten gemäß dieser Verordnung.
(3)Die Mitgliedstaaten veröffentlichen die in Absatz 1 genannten Listen zudem kostenlos.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 13 REG_2024_1028 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 13 REG_2024_1028 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.