ErwGr. 29

REG_2024_1028 · über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Die Mitgliedstaaten sollten für die wirksame Durchsetzung dieser Verordnung sorgen. Die für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Verpflichtungen für Anbieter von Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften hinsichtlich der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Gestaltung der Schnittstelle von Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften betreffend die Registrierungsnummer eines Gastgebers im Einklang mit den in Kapitel IV der Verordnung (EU) 2022/2065 festgelegten Befugnissen und Verfahren eingehalten werden. Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/2065 sollte(n) daher der zuständige Koordinator für digitale Dienste oder andere zuständige Behörden oder die Kommission ermächtigt werden, die in der vorliegenden Verordnung festgelegte Verpflichtung zur Konformität durch Technikgestaltung im Einklang mit der in Kapitel IV der Verordnung (EU) 2022/2065 festgelegten Zuweisung von Zuständigkeiten durchzusetzen. Folglich sollte die Kommission die Befugnis erhalten, direkte Durchsetzungsmaßnahmen nur in Bezug auf sehr große Online-Plattformen, die gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 bestimmt wurden, zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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