ErwGr. 31

REG_2024_1028 · über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Um es Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, die Vorteile des Binnenmarkts ohne unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand unmittelbar zu nutzen, enthält die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates (12), mit der das einheitliche digitale Zugangstor eingerichtet wird, allgemeine Vorschriften für die Online-Bereitstellung von Informationen, Verfahren und Hilfsdiensten, die für das Funktionieren des Binnenmarktes maßgeblich sind. Die Informationsanforderungen und -verfahren, die unter die vorliegende Verordnung fallen, sollten den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1724 entsprechen. Insbesondere sollten die Verfahren für die Registrierung durch die Gastgeber und die Frage der Vergabe der Registrierungsnummer entsprechend der vorliegenden Verordnung in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1724 aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass jeder Gastgeber von vollständig online abzuwickelnden Verfahren profitieren kann. Die Verordnung (EU) 2018/1724 sollte daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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