Art. 28 – Änderung der Richtlinie 2010/13/EU

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

Die Richtlinie 2010/13/EU wird wie folgt geändert:
1.Artikel 30b wird gestrichen.
2.Bezugnahmen auf Artikel 30b der Richtlinie 2010/13/EU gelten jeweils als Bezugnahmen auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c dieser Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

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