ErwGr. 33

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

Um weiterhin zu einem hohen Niveau an Transparenz hinsichtlich des Medieneigentums beizutragen, sollten die Mitgliedstaaten auch nationale Regulierungsbehörden oder -stellen oder andere zuständige Behörden oder Stellen damit betrauen, Datenbanken zum Medieneigentum zu entwickeln. Solche Datenbanken sollten als zentrale Anlaufstelle dienen, die es Empfängern von Mediendiensten ermöglicht, die relevanten Informationen zu einem bestimmten Mediendiensteanbieter auf einfache Weise zu prüfen. Angesichts nationaler administrativer Besonderheiten und mit dem Ziel, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sollten die Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Entscheidung darüber haben, welche Behörde oder Stelle dafür zuständig sein soll, solche Datenbanken zum Medieneigentum zu entwickeln. Es könnte sich dabei beispielsweise um eine nationale Regulierungsbehörde oder -stelle oder eine andere Verwaltungsstelle handeln, die ihrerseits auf die Unterstützung durch eine andere Stelle mit für die Erfüllung der Aufgabe relevanter Erfahrung zurückgreifen könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

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