REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)
Es ist daher notwendig, dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der vom Europarat diesbezüglich entwickelten internationalen Standards wirksame rechtliche Schutzvorkehrungen für die unabhängige Funktionsweise der öffentlich-rechtlichen Mediendiensteanbieter in der Union schaffen, frei von staatlichen, politischen, wirtschaftlichen oder privaten Interessen, unbeschadet im Einklang mit der Charta stehenden nationalen Verfassungsrechts. Dies sollte Grundsätze umfassen, die der Organisation der öffentlich-rechtlichen Medien der Mitgliedstaaten entsprechen, wie etwa diejenigen, die im Rahmen des nationalen Verwaltungsrechts oder des nationalen Gesellschaftsrechts bestehen, wie sie für private börsennotierte Unternehmen gelten, im Hinblick auf die Ernennung und Entlassung der Personen oder Gremien, die innerhalb des öffentlich-rechtlichen Mediendiensteanbieters eine Rolle bei der Bestimmung der redaktionellen Ausrichtung spielen oder diesbezüglich die Entscheidungshoheit haben. Diese Grundsätze sollten auf nationaler Ebene festgelegt werden. Ferner muss sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter unbeschadet der Anwendung der Beihilfevorschriften der Union von transparenten und objektiven Verfahren zur Finanzierung profitieren, die angemessene und stabile finanzielle Ressourcen für die Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags gewährleisten, Vorhersehbarkeit ihrer Planungsprozesse ermöglichen und es ihnen erlauben, sich im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags zu entwickeln. Eine solche Finanzierung sollte vorzugsweise für mehrere Jahre im Einklang mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Mediendiensteanbieter beschlossen werden und angemessen sein, um das Risiko des unzulässigen Einflusses durch jährliche Haushaltsverhandlungen zu vermeiden. Diese Verordnung lässt die Befugnis der Mitgliedstaaten, für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Mediendiensteanbieter zu sorgen, wie im Protokoll Nr. 29 festgelegt, unberührt.
Kann ich ErwGr. 31 REG_2024_1083 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.