Zu diesem Zweck sollten die Anbieter sehr großer Online-Plattformen, die Zugang zu Medieninhalten bieten, auf ihrer Online-Schnittstelle eine Funktion bereitstellen, über die Mediendiensteanbieter erklären können, dass sie bestimmte Anforderungen erfüllen, wobei sie jedoch weiterhin die Möglichkeit haben sollten, eine solche Eigenerklärung abzulehnen, wenn sie der Auffassung sind, dass diese Bedingungen nicht erfüllt sind. Erklärt ein Mediendiensteanbieter, dass er Regulierungsanforderungen oder einen Koregulierungs- oder Selbstregulierungsmechanismus einhält, so sollte er in der Lage sein, die Kontaktdaten der einschlägigen nationalen Regulierungsbehörde oder -stelle oder der Vertreter des Koregulierungs- oder Selbstregulierungsmechanismus anzugeben, einschließlich derjenigen, die von weithin anerkannten Berufsverbänden bereitgestellt werden, die einen bestimmten Sektor vertreten und auf Unionsebene oder nationaler Ebene tätig sind. Im Falle eines begründeten Zweifels würde diese Information den Anbieter einer sehr großen Online-Plattform in die Lage versetzen, bei diesen Behörden oder Stellen die Bestätigung dafür einzuholen, dass der Mediendiensteanbieter tatsächlich solchen Anforderungen oder Mechanismen unterliegt. Soweit erforderlich sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen sich auf Informationen über die Einhaltung dieser Anforderungen verlassen, wie z. B. des maschinenlesbaren Standards der Journalism Trust Initiative, der unter der Leitung des Europäischen Komitees für Normung entwickelt wurde, oder anderer einschlägiger Verhaltenskodizes. Anerkannte Organisationen der Zivilgesellschaft, Faktenüberprüfungsorganisationen und andere einschlägige Berufsverbände, die die Integrität von Medienquellen auf der Grundlage von mit der Medienbranche vereinbarten Standards anerkennen, sollten auch die Möglichkeit haben, die Anbieter von sehr großen Online-Plattformen auf potentielle Probleme hinsichtlich einer möglichen Nichteinhaltung der einschlägigen Anforderungen für die Eigenerklärung durch Mediendiensteanbieter hinzuweisen. Leitlinien der Kommission wären zur wirksamen Umsetzung einer solchen Funktion von großer Bedeutung. Diese Leitlinien sollten dazu beitragen, das Risiko eines potenziellen Missbrauchs der Funktionalität zu minimieren, insbesondere durch Mediendiensteanbieter, die systematisch Desinformation, Informationsmanipulation und Einmischung betreiben, einschließlich derjenigen, die von bestimmten Drittländern kontrolliert werden, wobei die vom Gremium zu entwickelnden Kriterien in Bezug auf Mediendiensteanbieter von außerhalb der Union zu berücksichtigen sind. Zu diesem Zweck könnten diese Leitlinien Regelungen im Zusammenhang mit der Beteiligung anerkannter Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich Faktenüberprüfungsorganisationen, an der Überprüfung der Erklärungen oder der Anhörung der nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen oder der Koregulierungs- oder Selbstregulierungsstellen enthalten.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024
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