ErwGr. 51

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

Der Einsatz von Kennzeichnungen oder Mitteln zu Altersüberprüfung durch Anbieter sehr großer Online-Plattformen, die im Einklang mit ihren Nutzungsbedingungen und mit dem Unionsrecht stehen, sollte nicht als Beschränkung der Sichtbarkeit verstanden werden. Nach der Antwort eines Mediendiensteanbieters auf die Begründung eines Anbieters einer sehr großen Online-Plattform oder in Ermangelung einer solchen Antwort innerhalb der gesetzten Frist sollte dieser Anbieter einer sehr großen Online-Plattform den Mediendiensteanbieter darüber informieren, ob er beabsichtigt, die Aussetzung der Erbringung seiner Online-Vermittlungsdienste in Bezug auf die von einem Mediendiensteanbieter angebotenen Inhalten bzw. die Beschränkung der Sichtbarkeit dieser Inhalte vorzunehmen. Diese Verordnung sollte die Verpflichtung von Anbietern von sehr große Online-Plattformen, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen illegale Inhalte, die über ihre Dienste verbreitet werden, vorzugehen, systemische Risiken, die zum Beispiel durch Desinformation von ihrem Dienst ausgehen, zu bewerten und zu mindern oder Maßnahmen zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen, unberührt lassen. In diesem Zusammenhang sollte diese Verordnung nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass sie von den Verpflichtungen der Anbieter sehr großer Online-Plattformen gemäß den Artikeln 28, 34 und 35 der Verordnung (EU) 2022/2065 und des Artikels 28b der Richtlinie 2010/13/EU abweicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 51 REG_2024_1083 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 51 REG_2024_1083 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.