ErwGr. 49

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

Um die nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen in ihrer Rolle für den Schutz des Binnenmarkts für Mediendienste vor unseriösen Mediendiensteanbietern zu unterstützen, sollte das Gremium eine Liste von Kriterien für Mediendiensteanbieter von außerhalb der Union oder mit Sitz außerhalb der Union erstellen. Eine solche Liste würde den betroffenen nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen in Situationen helfen, in denen ein einschlägiger Mediendiensteanbieter der Rechtshoheit eines Mitgliedstaats unterworfen werden möchte, oder in denen ein Mediendiensteanbieter, der bereits unter die Rechtshoheit eines Mitgliedstaats fällt, offenbar eine ernste und schwerwiegende Gefahr für die nationale Sicherheit darstellt. Sie sollte unter anderem die folgenden Punkte enthalten: Eigentumsverhältnisse, Unternehmensleitung, Finanzierungsstrukturen, redaktionelle Unabhängigkeit von Drittländern oder Einhaltung von Koregulierungs- oder Selbstregulierungsmechanismen für redaktionelle Standards in einem oder mehreren Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

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