REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)
Es ist von wesentlicher Bedeutung, eine einheitliche Regulierungspraxis, die einheitliche und wirksame Anwendung dieser Verordnung und die Umsetzung der Richtlinie 2010/13/EU sicherzustellen. Zu diesem Zweck und als Beitrag zu einer einheitlichen Umsetzung des Medienrechts der Union sollte die Kommission in der Lage sein, erforderlichenfalls Leitlinien zu grenzüberschreitenden Fragen herauszugeben, die sowohl unter diese Verordnung als auch unter die Richtlinie 2010/13/EU fallen. Bei der Entscheidung über die Herausgabe von Leitlinien und unter Berücksichtigung der einschlägigen Gespräche mit dem gemäß der Richtlinie 2010/13/EU eingesetzten Kontaktausschuss für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der genannten Richtlinie sollte die Kommission insbesondere Regulierungsfragen berücksichtigen, die eine erhebliche Zahl von Mitgliedstaaten betreffen oder die einen grenzüberschreitenden Bezug haben. Als Beitrag zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und zur Einhaltung des Grundrechts auf Information gemäß Artikel 11 der Charta ist es angesichts der Fülle an Informationen und der zunehmenden Nutzung digitaler Mittel für den Zugang zu den Medien wichtig, die Herausstellung von Inhalten von allgemeinem Interesse sicherzustellen. Angesichts der möglichen Auswirkungen der auf der Grundlage von Artikel 7a der Richtlinie 2010/13/EU ergriffenen nationalen Maßnahmen auf das Funktionieren des Binnenmarktes für Mediendienste, wären Leitlinien der Kommission wichtig für die Rechtssicherheit in diesem Bereich. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, Leitlinien für im Rahmen von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung 2010/13/EU ergriffene Maßnahmen bereitzustellen, um zugängliche, genaue und aktuelle Informationen über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich öffentlich verfügbar zu machen, sowie Leitlinien zur Pflicht von Mediendiensteanbietern, den Nutzern ihrer Dienste bestimmte aktuelle Informationen einfach und unmittelbar zur Verfügung zu stellen, bereitzustellen. Bei der Ausarbeitung ihrer Leitlinien sollte die Kommission vom Gremium unterstützt werden. Das Gremium sollte der Kommission insbesondere sein regulatorisches, technisches und praktisches Fachwissen betreffend die Bereiche und Themen der einschlägigen Leitlinien zur Verfügung stellen.
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