ErwGr. 12

REG_2024_1106 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011 und (EU) 2019/942 in Bezug auf einen besseren Schutz der Union vor Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt

Für eine bessere Überwachung des Energiegroßhandelsmarkts durch die Agentur und eine umfassendere Datenerhebung bedarf es einer Optimierung des derzeitigen Meldesystems. Um Lücken in der Datenerhebung zu schließen, sollten mehr Daten erhoben werden, auch zu gekoppelten Märkten, neuen Regelreservemärkten, Regelreservemarktsverträgen, zugewiesenen Übertragungskapazitäten und Produkten, die zu Lieferungen in der Union führen können. Organisierte Märkte sollten verpflichtet werden, der Agentur Daten über das Orderbuch zur Verfügung zu stellen oder der Agentur auf Anfrage unverzüglich Zugang zum Orderbuch zu gewähren. Außerdem sollten Anbieter von Orderbüchern als Personen betrachtet werden, die beruflich Transaktionen arrangieren, welche der Pflicht zur Überwachung und Meldung mutmaßlicher Verstöße gegen diese Verordnung unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.05.2024

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