Art. 59 – Umweltgerechte Bewirtschaftung

REG_2024_1157 · über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

(1)Der Abfallerzeuger, der Notifizierende, die Person, die die Verbringung veranlasst, und alle anderen an einer Verbringung von Abfällen oder ihrer Verwertung oder Beseitigung beteiligten Unternehmen treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Abfälle während der gesamten Dauer der Verbringung und während der Verwertung und Beseitigung der Abfälle ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit und auf umweltgerechte Weise bewirtschaftet werden.
(2)Für die Zwecke der Ausfuhr von Abfällen gelten die Abfälle hinsichtlich der Verwertung oder Beseitigung als auf umweltgerechte Weise bewirtschaftet, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Abfälle sowie etwaige Restabfälle, die bei der Verwertung oder Beseitigung anfallen, im Einklang mit Anforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit, des Klimas und der Umwelt bewirtschaftet werden, die als den in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Anforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gleichwertig betrachtet werden. Im Hinblick auf die Bewertung dieser Gleichwertigkeit ist es nicht erforderlich, dass die sich aus den Rechtsvorschriften der Union ergebenden Anforderungen vollständig eingehalten werden; es muss jedoch nachgewiesen werden, dass die im Bestimmungsstaat geltenden Anforderungen ein ähnliches Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen wie die sich aus den Rechtsvorschriften der Union ergebenden Anforderungen. Für die Bewertung der Gleichwertigkeit werden die einschlägigen Bestimmungen der Rechtsvorschriften der Union und die in Anhang IX genannten internationalen Leitlinien als Bezugspunkte herangezogen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 59 REG_2024_1157 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 59 REG_2024_1157 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.