über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
REG_2024_1157 · 86 Artikel · 6 Anhänge · 73 Erwägungsgründe
Artikel
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Allgemeiner Verfahrensrahmen
- Art. 5Notifizierung
- Art. 6Vertrag
- Art. 7Sicherheitsleistungen oder entsprechende Versicherungen
- Art. 8Ersuchen der betroffenen zuständigen Behörden um Informationen und Unterlagen
- Art. 9Zustimmung der zuständigen Behörden und Fristen für Verbringung, Verwertung oder Beseitigung
- Art. 10Auflagen für die Zustimmung zu einer Verbringung
- Art. 11Bedingungen für Verbringungen von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
- Art. 12Einwände gegen Verbringungen von zur Verwertung bestimmten Abfällen
- Art. 13Sammelnotifizierung
- Art. 14Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung
- Art. 15Zusätzliche Bestimmungen zur vorläufigen Verwertung und vorläufigen Beseitigung
- Art. 16Nach der Zustimmung zu einer Verbringung greifende Anforderungen
- Art. 17Änderungen nach der Zustimmung
- Art. 18Allgemeine Informationspflichten
- Art. 19Verbot der Vermischung von Abfällen während der Verbringung
- Art. 20Aufbewahrung von Dokumenten und Informationen
- Art. 21Veröffentlichung von Informationen über Verbringungen
- Art. 22Rücknahme, wenn eine Verbringung, für die eine Zustimmung erteilt wurde, nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann
- Art. 23Rücknahme, wenn eine den allgemeinen Informationspflichten unterliegende Verbringung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann
- Art. 24Kosten der Rücknahme, wenn eine Verbringung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden kann
- Art. 25Rücknahme von Abfällen bei illegaler Verbringung
- Art. 26Kosten der Rücknahme bei illegaler Verbringung
- Art. 27Elektronische Übermittlung und elektronischer Austausch von Informationen
- Art. 28Sprache
- Art. 29Einstufungsfragen
- Art. 30Verwaltungskosten
- Art. 31Abkommen für Grenzgebiete
- Art. 32Verbringungen zwischen einem Gebiet in äußerster Randlage und dem Mitgliedstaat, zu dem es gehört
- Art. 33Verbringungen von den Färöern nach Dänemark
- Art. 34Verbringungen von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
- Art. 35Verbringungen von zur Verwertung bestimmten Abfällen
- Art. 36Transport von Abfällen ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats
- Art. 37Verbot von Ausfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
- Art. 38Verfahren für Ausfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen in EFTA-Staaten
- Art. 39Verbot von Ausfuhren gefährlicher und bestimmter anderer Abfälle
- Art. 40Verbot von Ausfuhren nicht gefährlicher Abfälle
- Art. 41Liste der Staaten, in die Ausfuhren nicht gefährlicher Abfälle aus der Union zur Verwertung zugelassen ist
- Art. 42Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste der Staaten, in die Ausfuhren zugelassen sind
- Art. 43Bewertung des Antrags auf Aufnahme in die Liste der Staaten, in die Ausfuhren zugelassen sind
- Art. 44Allgemeine Regelung für Ausfuhren von Abfällen
- Art. 45Überwachung der Ausfuhr und Verfahren zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen
- Art. 46Verpflichtungen der Ausführer
- Art. 47Verpflichtungen der Ausfuhrmitgliedstaaten
- Art. 48Ausfuhren in die Antarktis
- Art. 49Ausfuhren in überseeische Länder oder Gebiete
- Art. 50Verbot von Einfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
- Art. 51Verfahrensvorschriften für Einfuhren von zur Beseitigung bestimmten Abfällen oder während Krisensituationen oder während friedensschaffender oder friedenserhaltender Einsätze
- Art. 52Verbot von Einfuhren von zur Verwertung bestimmten Abfällen
- Art. 53Verfahrensvorschriften für Einfuhren aus einem Staat, für den der OECD-Beschluss gilt, oder aus anderen Gebieten während Krisensituationen oder während friedensschaffender oder friedenserhaltender Einsätze
- Art. 54Verfahrensvorschriften für Einfuhren aus einem Staat oder durch einen Staat, für den der OECD-Beschluss nicht gilt
- Art. 55Verpflichtungen der zuständigen Behörden am Bestimmungsort in der Union
- Art. 56Einfuhren aus überseeischen Ländern oder Gebieten
- Art. 57Durchfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen durch die Union
- Art. 58Durchfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen durch die Union
- Art. 59Umweltgerechte Bewirtschaftung
- Art. 60Kontrollen
- Art. 61Unterlagen und Nachweise
- Art. 62Kontrollpläne
- Art. 63Sanktionen
- Art. 64Zusammenarbeit bei der Durchsetzung auf nationaler Ebene
- Art. 65Zusammenarbeit bei der Durchsetzung zwischen den Mitgliedstaaten
- Art. 66Durchsetzungsgruppe für Abfallverbringung
- Art. 67Allgemeine Bestimmungen
- Art. 68Kontrollen durch die Kommission
- Art. 69Ersuchen um Informationen
- Art. 70Verfahrensgarantien
- Art. 71Gegenseitige Amtshilfe
- Art. 72Kommunikationsform
- Art. 73Berichterstattung
- Art. 74Internationale Zusammenarbeit
- Art. 75Benennung der zuständigen Behörden
- Art. 76Benennung von Anlaufstellen
- Art. 77Benennung von Eingangs- und Ausgangszollstellen
- Art. 78Notifizierung von Benennungen und diesbezügliche Informationen
- Art. 79Änderung der Anhänge I bis X und XII
- Art. 80Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 81Ausschussverfahren
- Art. 82Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
- Art. 83Änderung der Verordnung (EU) 2020/1056
- Art. 84Überprüfung
- Art. 85Aufhebung und Übergangsbestimmungen
- Art. 86Inkrafttreten und Geltung
Anhänge
- Anhang ICSPEZIFISCHE ANWEISUNGEN FÜR DAS AUSFÜLLEN DES NOTIFIZIERUNGS- UND DES BEGLEITFORMULARS
- Anhang IIINFORMATIONEN UND UNTERLAGEN FÜR DIE NOTIFIZIERUNG
- Anhang IIIAGEMISCHE VON IN ANHANG III AUFGEFÜHRTEN ABFÄLLEN, VORAUSGESETZT, DASS DIE ZUSAMMENSETZUNG DIESER GEMISCHE IHRE UMWELTGERECHTE BEWIRTSCHAFTUNG GEMÄẞ ARTIKEL 4 ABSATZ 4 BUCHSTABE b NICHT VERHINDERT
- Anhang IIIBZUSÄTZLICHE ABFÄLLE DER GRÜNEN LISTE GEMÄẞ ARTIKEL 4 ABSATZ 4 BUCHSTABE a
- Anhang VIFORMULAR FÜR ANLAGEN MIT VORABZUSTIMMUNG (ARTIKEL 14)
- Anhang XIIIEntsprechungstabelle
Erwägungsgründe (73)
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
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- ErwGr. 38
- ErwGr. 39
- ErwGr. 40
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- ErwGr. 49
- ErwGr. 50
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- ErwGr. 65
- ErwGr. 66
- ErwGr. 67
- ErwGr. 68
- ErwGr. 69
- ErwGr. 70
- ErwGr. 71
- ErwGr. 72
- ErwGr. 73
über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.