ErwGr. 43

REG_2024_1157 · über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

Staaten, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, sollten die Möglichkeit haben, die für Verbringungen innerhalb der Union vorgesehenen Kontrollverfahren zu erlassen. In solchen Fällen sollten für Verbringungen zwischen der Union und diesen Staaten dieselben Vorschriften gelten wie für Verbringungen innerhalb der Union.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2024

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