ErwGr. 19

REG_2024_1244 · über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen, zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006

Um die Qualität der gemeldeten Daten zu verbessern und ihre Vergleichbarkeit sicherzustellen, sollte für eine Harmonisierung der Quantifizierungsmethoden gesorgt werden, die von den Betreibern bei der Meldung der Freisetzung von Schadstoffen, der Verbringung von Abwasser, das diese Schadstoffe enthält, außerhalb des Standorts, der Verbringung von Abfällen außerhalb des Standorts und der Ressourcennutzung anzuwenden sind. Da es sich bei Messungen um die genaueste Quantifizierungsmethode handelt, sollten die Betreiber für die Zwecke der Quantifizierung Messungen durchführen. Sind Messungen nicht möglich, so sollten die Betreiber Berechnungen vornehmen. Auf Schätzungen sollte nur als letztes Mittel zurückgegriffen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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