ErwGr. 20

REG_2024_1244 · über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen, zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006

Da die Betreiber von Viehhaltungs- und Aquakulturanlagen möglicherweise nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um die absichtliche Freisetzung von Schadstoffen genau zu quantifizieren, sollten die Mitgliedstaaten berechtigt sein, solche Freisetzungen in ihrem Namen zu quantifizieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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