REG_2024_1252 · zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020
Das vorhandene Wissen und die Kartierung des Rohstoffvorkommens in der Union wurden zu einem Zeitpunkt entwickelt, zu dem die Versorgung mit kritischen Rohstoffen für die Entwicklung strategischer Technologien keine Priorität darstellte. Ein Mangel an aktuellen geologischen Informationen über kritische Rohstoffe in der Union könnte die Entwicklung von Förderprojekten beeinträchtigen und damit die Anstrengungen zur Minderung des Versorgungsrisikos und zur Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarktes schmälern. Um Informationen über Vorkommen kritischer Rohstoffe zu erhalten und zu aktualisieren, sollten die Mitgliedstaaten, soweit dies aufgrund der geologischen Gegebenheiten zweckmäßig ist, nationale Kartierungsprogramme für die allgemeine Exploration kritischer Rohstoffe und der wichtigsten Minerale, die zusammen mit ihnen gewonnen werden, aufstellen. Dies sollte Maßnahmen wie geologische Kartierung, geochemische Kampagnen, geowissenschaftliche Erhebungen sowie die Aufbereitung bestehender geowissenschaftlicher Datensätze umfassen. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass neue Lagerstätten ermittelt werden, was wiederum Investitionen in die Exploration ankurbeln dürfte. Bei den Explorationsprogrammen sollte auch der Einsatz neuartiger Explorationstechniken in Betracht gezogen werden, mit deren Hilfe Vorkommen in größerer Tiefe als mit herkömmlichen Techniken ermittelt werden können. Um die Entwicklung von Gewinnungsprojekten zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten bestimmte im Rahmen ihres jeweiligen nationalen Explorationsprogramms gewonnenen Basisinformationen, gegebenenfalls unter Verwendung des durch die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (21) geschaffenen Rahmens der Geodateninfrastruktur, öffentlich zugänglich machen und detaillierte Informationen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die Kommission sollte Leitlinien herausgeben können, um ein harmonisiertes Format der Explorationsprogramme zu begünstigen.
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