Strategische Vorräte sind ein wichtiges Instrument zur Abfederung von Versorgungsunterbrechungen, insbesondere bei kritischen Rohstoffen. Obwohl das vorgeschlagene Notfallinstrument für den Binnenmarkt, wie von der Kommission vorgeschlagen, die mögliche Entwicklung solcher Vorräte im Falle der Aktivierung des Überwachungsmodus für den Binnenmarkt ermöglichen würde, sind die Mitgliedstaaten und Unternehmen nicht verpflichtet, ihre strategischen Vorräte vor einer Versorgungsunterbrechung aufzubauen. Darüber hinaus gibt es in der gesamten Union keinen Koordinierungsmechanismus, der die Entwicklung einer gemeinsamen Bewertung und einer Analyse potenzieller Überschneidungen und Synergieeffekte ermöglicht. Daher sollten die Mitgliedstaaten der Kommission in einem ersten Schritt und unter Berücksichtigung des derzeitigen Mangels an einschlägigen Informationen Daten zu etwaigen strategischen Vorräten übermitteln und, sofern vorhanden, angeben, ob sie von Behörden oder von Wirtschaftsakteuren im Namen der Mitgliedstaaten bewirtschaftet werden. Diese Daten sollten den Umfang der je strategischem Rohstoff verfügbarem Vorrat in aggregierter Form, die voraussichtlichen Vorräte strategischer Rohstoffe und die für diese Vorräte geltenden Vorschriften und Verfahren umfassen. Jede Anfrage sollte verhältnismäßig sein, den Kosten und dem Aufwand, die für die Bereitstellung der Daten erforderlich sind, sowie ihren Auswirkungen auf die nationale Sicherheit Rechnung tragen und sollte angemessene Fristen für die Bereitstellung der angeforderten Informationen festlegen. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben Informationen über die strategischen Vorräte der Wirtschaftsbeteiligten in die Analyse einzubeziehen, wenngleich es sich dabei nicht um ein Auskunftsersuchen handelt. Die Kommission sollte die Daten sicher verarbeiten und nur aggregierte Informationen veröffentlichen. In einem zweiten Schritt sollte die Kommission auf der Grundlage der eingeholten Informationen einen Entwurf für einen Richtwert für das, was als sicheres Niveau der Unionsvorräte angesehen werden sollte, ausarbeiten, wobei der jährliche Gesamtverbrauch der Union an den betreffenden strategischen Rohstoffen zu berücksichtigen ist. Auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen bestehenden strategischen Vorräten und dem Gesamtniveau strategischer Vorräte für strategische Rohstoffe in der gesamten Union sollte der Ausschuss dann in der Lage sein, im Einvernehmen mit der Kommission unverbindliche Stellungnahmen gegenüber den Mitgliedstaaten zu der Frage abzugeben, wie die Konvergenz verbessert werden kann, und sie zum Aufbau ihrer strategischen Vorräte zu ermutigen. Dabei sollte der Ausschuss prüfen, ob Anreize für die Entwicklung strategischer Vorräte durch private oder öffentliche Betreiber, die strategische Rohstoffe verwenden, beibehalten werden müssen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.05.2024
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