ErwGr. 48

REG_2024_1252 · zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020

Damit sie ausreichend auf Versorgungsunterbrechungen vorbereitet sind, sollten große Unternehmen, die strategische Technologien in der Union herstellen und strategische Rohstoffe verwenden, eine Risikobewertung ihrer Lieferketten durchführen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie den Versorgungsrisiken bei strategischen Rohstoffen Rechnung tragen und soweit erforderlich geeignete Abhilfestrategien entwickeln, um im Falle einer Versorgungsunterbrechung besser vorbereitet zu sein. Solche großen Unternehmen sollten im Rahmen dieser Risikobewertung die Herkunft ihrer strategischen Rohstoffe erfassen, die Faktoren analysieren, die sich auf ihre Versorgung auswirken könnten, und ihre Anfälligkeit für Versorgungsunterbrechungen bewerten. Falls Schwachstellen festgestellt werden, sollten die ermittelten großen Unternehmen Anstrengungen unternehmen, um diese zu mindern. Diese Risikobewertung sollte sich auf Daten stützen, die die Unternehmen von ihren Lieferanten erhalten, und, falls solche Daten nicht verfügbar sind, sollte sie sich, soweit dies möglich ist, auf Daten stützen, die öffentlich zugänglich sind oder von der Kommission veröffentlicht werden. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen können, dass ein Bericht über diese Risikobewertung dem Leitungsorgan der Gesellschaften übermittelt wird. Um dem notwendigen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Rechnung zu tragen und die Offenlegung von Schwachstellen in Unternehmen zu begrenzen, sollte dieser Bericht nicht veröffentlicht werden. Diese Maßnahmen sollten dazu führen, dass zusätzliche Überlegungen zu den Kosten potenzieller Versorgungsunterbrechungen angestellt werden, ohne dass konkrete Abhilfestrategien vorgeschrieben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.05.2024

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