ErwGr. 51

REG_2024_1252 · zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020

Bei den wichtigsten kritischen Rohstoffen handelt es sich um Metalle, die grundsätzlich unendlich oft rezykliert werden können, wenn auch manchmal in nachlassender Qualität. Dadurch bietet sich die Chance im Rahmen des grünen Wandels zu einer echten Kreislaufwirtschaft überzugehen und gleichzeitig die Verfügbarkeit kritischer Rohstoffe zu erhöhen und so zur Versorgungssicherheit beizutragen. Nach einer anfänglichen Phase des raschen Anstiegs der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen für neue Technologien, in der die primäre Gewinnung und Verarbeitung noch die vorherrschende Quelle darstellen wird, dürfte das Recycling zunehmend den Bedarf an primärer Gewinnung und die damit verbundenen Auswirkungen verringern. Dies sollte unter Beibehaltung eines hohen Niveaus der Recyclingkapazitäten der Union mittels eines starken Marktes für kritische Sekundärrohstoffe geschehen. Heutzutage sind die Recyclingquoten der meisten kritischen Rohstoffe jedoch niedrig, da Ströme von Abfall wie Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte und Fahrzeuge zum Recycling in Drittländer geleitet werden. Recyclingsysteme und -technologien sind häufig nicht auf die Besonderheiten dieser Rohstoffe abgestimmt. Innovation spielt eine wichtige Rolle bei der Verringerung des Bedarfs an kritischen Rohstoffen, der Verringerung des Risikos von Versorgungsengpässen und der Entwicklung von Recyclingtechnologien, mit denen kritische Rohstoffe sachgerecht und sicher aus Abfällen extrahiert werden können. Daher ist ein rasches Handeln erforderlich, um die verschiedenen Faktoren, die das Potenzial der Kreislaufwirtschaft hemmen, zu beseitigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.05.2024

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