ErwGr. 17

REG_2024_1264 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 für die Beiträge zu Alterssicherungssystemen der zweiten Säule sollten gestrichen werden, da der vom Rat festgelegte Nettoausgabenpfad den mit diesen Beiträgen verbundenen Einnahmenverlusten bereits Rechnung tragen sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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