REG_2024_1309 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung)
Für den Aufbau von Komponenten elektronischer Kommunikationsnetze oder zugehöriger Einrichtungen können zum Schutz des Allgemeininteresses der Union oder der Mitgliedstaaten verschiedene Genehmigungen erforderlich sein. Dazu können Genehmigungen für Ausschachtungsarbeiten, Bau-, Umwelt- und städtebauliche Genehmigungen, andere Genehmigungen sowie Wegerechte gehören. Je nach der Anzahl der Genehmigungen und Wegerechte, die für den Aufbau verschiedener Arten elektronischer Kommunikationsnetze oder zugehöriger Einrichtungen erforderlich sind, und den örtlichen Gegebenheiten kommen gegebenenfalls unterschiedliche Verfahren und Bedingungen zur Anwendung, was Schwierigkeiten beim Netzaufbau verursachen kann. Um den Aufbau zu erleichtern, sollten daher alle Vorschriften zur Festlegung von Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen und Wegerechten so weit wie möglich gestrafft werden und auf nationaler Ebene kohärent sein, und zwar unter Wahrung der Mitspracherechte der jeweiligen zuständigen Behörden und der Wahrnehmung ihrer Entscheidungsbefugnisse im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip. Die Informationen über die Verfahren und allgemeinen Bedingungen für die Erteilung von Baugenehmigungen und Wegerechten sollten von den jeweils zuständigen Behörden über die zentrale Informationsstelle bereitgestellt werden. Dies könnte das Vorgehen vereinfachen und zu größerer Effizienz und Transparenz für alle Betreiber beitragen, insbesondere für neue Marktteilnehmer oder kleinere Betreiber, die in einem Gebiet bislang noch nicht tätig sind. Zudem sollten Betreiber das Recht haben, Anträge auf Genehmigungen und Wegerechte in elektronischer Form über eine zentrale Informationsstelle zu stellen. Zugleich sollten diese Unternehmen die Möglichkeit haben, in elektronischer Form Informationen über den Stand der Bearbeitung ihrer Anträge und darüber, ob ihnen stattgegeben wurde oder ob sie abgelehnt wurden, abzurufen.
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